Wer kann Empfehlungsgeber*in sein?
Um Empfehlungsgeber*in zu sein, müssen Sie alle der folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie haben ein Kundenprofil bei uns.
- Sie machen die Empfehlung nicht im Rahmen Ihrer normalen Geschäftstätigkeit oder Berufs.
- Wenn Sie ein Mitarbeitender von uns sind, sind Sie in keiner Weise an der Betreuung oder der Kreditentscheidung für geworbene Kund*innen beteiligt.
- Sie sind nicht bereits als Partner von uns registriert.
Es gibt zwei Ausnahmen:
- Eigene Empfehlung: Sie können kein Unternehmen empfehlen, bei dem Sie auch als Geschäftsführender tätig sind. Allerdings können Sie ein anderes Unternehmen empfehlen, bei dem Sie Gesellschafter*in sind.
- Zahlungsverzug: Wenn Sie derzeit mit Zahlungen im Verzug sind, können Sie die Empfehlungsprämie nicht erhalten. Der Gutschein wird ausgestellt, sobald Sie Ihre Zahlungen wieder aufgenommen haben und nicht mehr im Verzug sind.


.jpg)