Das Kunden-werben-Freunde Programm von iwoca

Wie wir einen inklusiveren Arbeitsplatz schaffen und unseren Einfluss auf die Umwelt reduzieren.Sie genießen die Vorzüge unserer flexiblen Kredite bereits und haben sich eventuell auch schon mit anderen darüber ausgetauscht?

Dann profitieren Sie jetzt von unserem Kunden-werben-Freunde-Programm! Empfehlen Sie Familie, Freunde oder Bekannte an iwoca weiter und sichern Sie sich je einen Amazon-Gutschein im Wert von bis zu 2.500 €!

    So funktioniert's:

    1. iwoca weiterempfehlen

      Teilen Sie Ihren persönlichen Empfehlungslink oder Empfehlungscode mit der Person, die Sie empfehlen möchten.

    2. Empfehlungsgeber*in identifizieren

      Die neu geworbene Person beantragt den Kredit über Ihren Empfehlungslink oder gibt Ihren Empfehlungscode an.

    3. Prämie erhalten

      Nach der ersten regulären Rückzahlung des/der Neukund*in erhalten Sie und die neu geworbene Person einen Gutschein für einen Amazon-Einkauf im Wert von bis zu 2.500 €.

    roter Kreis

    Teilnahmebedingungen

    1. Das gilt für Sie

    Sie können empfehlen, wenn Sie...

    • ein aktives Kundenprofil bei uns haben.
    • die Empfehlung außerhalb Ihrer normalen Geschäftstätigkeit oder Ihres Berufs aussprechen.
    • nicht bereits als offizieller Partner bei uns registriert sind.

    Es gibt zwei Ausnahmen:

    Eigene Empfehlung: Sie können kein Unternehmen empfehlen, bei dem Sie auch als Geschäftsführender tätig sind. Allerdings können Sie ein anderes Unternehmen empfehlen, bei dem Sie Gesellschafter*in sind.

    Zahlungsverzug: Wenn Sie derzeit mit Zahlungen im Verzug sind, können Sie die Empfehlungsprämie nicht erhalten. Der Gutschein wird ausgestellt, sobald Sie Ihre Zahlungen wieder aufgenommen haben und nicht mehr im Verzug sind.

    2. Das gilt für Ihre Kontakte

    Die geworbene Person wird gewertet, wenn diese...

    • einen Kreditvertrag mit uns als Kreditgeber abschließt.
    • Ihren persönlichen Empfehlungslink startet oder Ihren Empfehlungscode angibt.
    • den Kreditantrag direkt über die Seite iwoca.de/empfehlung oder unsere Homepage stellt (nicht über Partner).

    Ihre Empfehlungsprämie im Überblick

    Die Prämie* steigt mit der Kredithöhe der geworbenen Person.

    Stufe 1

    100 €

    Amazon-Gutschein


    Für Kredite bis 10.000 €

    Stufe 2

    250 €

    Amazon-Gutschein


    Für Kredite zwischen 10.001 € und 50.000 €

    Stufe 3

    500 €

    Amazon-Gutschein


    Für Kredite zwischen 50.001 € und 100.000 €

    Stufe 4

    1.000 €

    Amazon-Gutschein


    Für Kredite zwischen 100.001 € und 200.000 €

    Stufe 5

    2.500 €

    Amazon-Gutschein


    Für Kredite zwischen 200.001 € und 500.000 €

    *Den Amazon-Gutschein erhalten sowohl Empfehlungsgeber*in als auch Neukund*in. Der Erhalt des Gutscheins ist nur möglich, wenn es tatsächlich zur Kreditauszahlung an den/die Neukund*in kommt. Die Amazon-Gutscheine für Sie und die geworbene Person werden einmalig innerhalb von 14 Werktagen nach der ersten regulären Rückzahlung des Kredits gewährt. Der/die Empfehlungsgeber*in qualifiziert sich nicht für den Gutschein, wenn das Darlehen innerhalb der ersten 30 Tage vollständig zurückgezahlt wird. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach der Höhe der Erstauszahlung. Folgeauszahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.

    Die Empfehlungsprämie wird als Sachzuwendung (Gutschein/Sachprämie) im Wert von bis zu 2.500 € gewährt. Die steuerliche Behandlung obliegt der empfangenden Person bzw. dem empfangenden Unternehmen:

    Empfangende Unternehmen (z. B. GmbH, UG, Einzelunternehmer, Freiberufler) behandeln den Wert der Prämie als Betriebseinnahme und versteuern diese im Rahmen der regulären Gewinnermittlung.

    Empfangende Privatpersonen versteuern den Wert der Prämie als sonstige Einkünfte gemäß §22 Nr. 3 EStG im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung (Freigrenze: 256 € pro Kalenderjahr für sämtliche Einkünfte dieser Art).

    Mitarbeitende eines empfehlenden Unternehmens, die die Prämie persönlich erhalten, sollten die steuerliche Behandlung (ggf. Arbeitslohn von dritter Seite gem. §38 Abs. 1 Satz 3 EStG) mit ihrem Arbeitgeber und Steuerberater abstimmen. Über die Prämiengewährung erhält die empfangende Person/das empfangende Unternehmen einen Auszahlungsbeleg von iwoca. Dieser dient ausschließlich zu Nachweiszwecken und stellt keine Rechnung und keine umsatzsteuerliche Gutschrift dar. iwoca führt keine Steuern für Empfänger ab und übernimmt keine steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie bei Fragen Ihre Steuerberatung.

    Die Sicherheit Ihrer Daten steht bei uns immer an oberster Stelle. Der/die Neukund*in erfährt von uns keine Details zu Ihrem Kredit, Ihrer Bonität oder andere vertrauliche Informationen. Gleichzeitig behandeln wir auch die Daten des/der Neukund*in vertrauensvoll. Für weitere Informationen lesen Sie unseren Datenschutzhinweis.
    Jenny von iwoca mit Headset lächelnd

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    Wir sind gerne für Sie da.

    Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter.

    Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.