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Hier finden Sie Informationen zu den Soforthilfen für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen, die jetzt über Programme der Bundesländer verfügbar sind. Wir haben für die einzelnen Länder Informationen, Links und Telefon-Hotlines für Sie zusammengetragen.
Zu den Programmen der einzelnen Länder finden Sie zudem weitere Informationen weiter unten auf dieser Seite (klicken Sie hierzu einfach auf Ihr Bundesland in der Tabelle).
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, separate Antragstellung
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 20.000 €
Voraussetzungen: Kleinstunternehmen, Freiberufler, Solo-Selbstständige; weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. weniger als 10 Mio. € Jahresumsatz bei mehr als 10 Beschäftigten; max. 49 Beschäftigte; mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen oder Bremerhaven
Dokumente: PDF-Antragsformular (elektronisch ausgefüllt); Ausweisdokument
Antragsstellung: Online im Portal hochladen
Zuständige Stelle: Bremer Aufbau Bank (BAB); Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS)
Website / Links: https://www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Für 3 Monate: Solo-Selbstständige: 9.000 € (Bund) und 2.500 € (Land); bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 € (Bund) und 5.000 € (Land); bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 € (Bund) und 5.000 € (Land); bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 € (Land); bis zu 250 Beschäftigte: 30.000 € (Land)
Voraussetzungen: Kleine und mittlere Unternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler NGOs, gemeinnützige Organisationen; max. 250 Beschäftigte; Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Hamburg
Dokumente: Ausweisdokument; Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung o.Ä.; Mitarbeiterliste
Antragsstellung: Digital über das IFB Portal
Zuständige Stelle: Hamburgische Investitions- und Förderbank
Website / Links: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs
Telefonnummer: 040 42828-1500
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, allerdings können die Mittel des Bundes nur dann beantragt werden, wenn die Ländermittel nicht reichen. Ergänzendes Programm der Stadt Hannover (max. 30.000 €; max. 250 Beschöftigte)
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 30 Beschäftigte: 20.000 €; bis zu 49 Beschäftigte: 25.000 €
Voraussetzungen: Kleine gewerbliche Unternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler; max. 49 Beschäftigte; Betriebsstätte in Niedersachsen
Dokumente: PDF-Antragsformular; Ausweisdokument; ggf. Kleinbeihilfenerklärung
Antragsstellung: Per E-Mail
Zuständige Stelle: N-Bank
Website / Links: https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp
Telefonnummer: 0511 30031-333
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Nein
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
Voraussetzungen: Kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler; max. 10 Beschäftigte Betriebsstätte oder Sitz in Schleswig-Holstein
Dokumente: PDF-Antragsformular; Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung; Ausweisdokument
Antragsstellung: Digital über das Portal
Zuständige Stelle: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Website / Links: https://www.ib-sh.de/produkt/corona-soforthilfe-programm/
Telefonnummer: 0431 9905-0
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Nein
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
Voraussetzungen: Gewerbliche Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen, Freiberufler; max. 10 Beschäftigte; Sitz in Berlin
Dokumente: Ausweisdokument
Antragsstellung: Digital über das IBB Portal
Zuständige Stelle: Investitionsbank Berlin
Website / Links: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html
Telefonnummer: IBB Kundenberatung Wirtschaftsförderung 030 / 2125-0
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 15 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 €; bis zu 100 Beschäftigte: 60.000 €
Voraussetzungen: Gewerbeunternehmen, Freiberufler; max. 100 Beschäftigte; mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg
Dokumente: PDF-Antragsformular; Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen; Gewerbeanmeldung; Kopie des Personalausweises; Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte
Antragsstellung: Per E-Mail
Zuständige Stelle: Investitionsbank Brandenburg
Website / Links: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/
Telefonnummer: 0331 - 2318 22 99
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 24 Beschäftigte: 25.000 €; bis zu 49 Beschäftigte: 40.000 €; bis zu 100 Beschäftigte: 60.000€
Voraussetzungen: Gewerbeunternehmen, Freiberufler, Solo-Selbstständige;
max. 100 Beschäftigte; Betriebsstätte oder Sitz in Mecklenburg-Vorpommern; bei einem deutschen Finanzamt gemeldet
Dokumente: PDF-Antragsformular
Antragsstellung: Zwingend postalisch
Zuständige Stelle: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Website / Links: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Telefonnummer: Erstberatung 0385 6363-1282
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Nein, aber ein zinsloses Darlehensprogramm "Sachsen hilft Sofort"
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro; bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro
Voraussetzungen: Solo-Selbstständige, freie Berufe, kleine Unternehmen; max. 10 Erwerbstätige; bei einem deutschen Finanzamt gemeldet
Dokumente: Online Antrag; ggf. Ausweisdokument; ggf. PDF-Antragsformular
Antragsstellung: Online im Portal (postalisch notfalls möglich)
Zuständige Stelle: Sächsische Aufbaubank
Website / Links: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-bund.jsp
Telefonnummer: 0351 4910-1100
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro; bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro; bis zu 25 Erwerbstätige: 20.000 Euro; bis zu 50 Erwerbstätige: 25.000 Euro
Voraussetzungen: Gewerbeunternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler; max. 50 Beschäftigte; Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
Dokumente: PDF-Antragsformular, ggf. Erklärung Kleinbeihilfen
Antragsstellung: Online im Portal
Zuständige Stelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Website / Links: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe.html
Telefonnummer: Corona Soforthilfe Hotline 0391 5574 9796
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro; bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro; bis zu 25 Erwerbstätige: 20.000 Euro; bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro
Voraussetzungen: Gewerbeunternehmen, Freiberufler - max. 50 Beschäftigte; Betriebsstätte in Thüringen
Dokumente: PDF-Antragsformular; Kopie der Gewerbeanmeldung (bei Gewerbebetrieben); Kopie des Personalausweises (bei Solo-Selbstständigkeit oder freien Berufen)
Antragsstellung: Postalisch an die TAB
Zuständige Stelle: Thüringer Aufbaubank
Website / Links: https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/Soforthilfe-Corona-2020#foerderzweck
Telefonnummer: 0800 534 56 76
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Für 3 Monate: bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 €
Voraussetzungen: Gewerbe- und Sozialunternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler; max. 50 Beschäftigte; Hauptsitz in BW
Dokumente: PDF-Antragsformular
Antragsstellung: Online im Portal hochladen
Zuständige Stelle: IHK und HWK Baden-Württemberg
Website / Links: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Telefonnummer: 0800 40 200 88
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 €; bis zu 250 Beschäftigte: 50.000 €
Voraussetzungen: Gewerbeunternehmen, Selbstständige, Freiberufler; Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs mit mehr als 10 Beschäftigten; max. 250 Beschäftigte; Hauptsitz in Bayern
Dokumente: Online-Antrag
Antragsstellung: Online im Portal hochladen
Zuständige Stelle: Örtlich zuständige Vollzugsbehörde
Website / Links: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 €
Voraussetzungen: Kleine unternehmen, Freiberufler, Selbstständige - max. 50 Beschäftigte
Dokumente: Ausweisdokument; Steuerunterlagen (Einkommenssteuerbescheid, Feststellungsbescheid, Umsatzsteuerbescheid/-festsetzung, Lohnsteueranmeldung)
Antragsstellung: Digital über das Portal
Zuständige Stelle: Regierungspräsidium Kassel
Website / Links: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Telefonnummer: 0800 555 4666
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Ja, kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €; bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 €
Voraussetzungen: Gewerbe- und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständigen, Freiberufler; max. 50 Beschäftigte; Hauptsitz in NRW
Dokumente: Ausweisdokument; Handelsregisternummer
Antragsstellung: Digital über das Portal
Zuständige Stelle: Wirtschaftsministerium NRW
Website / Links: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Nein, aber ein Darlehensprogramm mit ergänzendem Zuschuss für Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
Voraussetzungen: Solo-Selbstständige, Freiberufler, kleine Unternehmen, Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion; max. 10 Beschäftigte; Betriebsstätte oder Sitz in Rheinland-Pfalz
Dokumente: PDF-Antragsformular; Ausweisdokument; Nachweis der Unternehmung (Gewerbeanmeldung o.Ä.)
Antragsstellung: Per E-Mail (postalisch notfalls möglich)
Zuständige Stelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Website / Links: https://isb.rlp.de/aktuelles/news/detailansicht/soforthilfen-des-bundes-und-des-landes.html
Telefonnummer: Beratung Wirtschaftsförderung 06131 6172-1333
Gibt es eine Landesförderung (zusätzlich zur Bundeshilfe)? Nein
Höhe der Förderung: Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 €; bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
Voraussetzungen: Solo-Selbstständige, freie Berufe, kleine Unternehmen, Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion; max. 10 Beschäftigte
Dokumente: Ausweisdokument; PDF-Antragsformular; Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszuges oder des letzten Steuerbescheides oder Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Antragsstellung: Digital über das Portal
Zuständige Stelle: Wirtschaftsministerium Saarland
Website / Links: https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/soforthilfe/soforthilfe-bund/soforthilfe-bund_node.html
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