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SEPA hat den Zahlungsverkehr in Europa grundlegend vereinfacht – doch gerade für Unternehmen stecken in Lastschriften, Mandaten und Fristen viele Details, die im Alltag den Unterschied machen. Dieser Artikel erklärt, wie SEPA-Überweisungen und das Lastschriftverfahren funktionieren, was ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat enthalten muss und welche Rechte und Fristen bei Rücklastschriften gelten.
SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – ein Verfahren, das bargeldlose, internationale Euro-Zahlungen in 41 europäischen Ländern so einfach und sicher macht wie im Inland. Es wurde im Februar 2014 verbindlich eingeführt und ersetzt die alten Überweisungswege mit Kontonummer und Bankleitzahl.
Der SEPA-Raum umfasst alle 27 EU-Staaten, die EWR-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen) sowie die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, die Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich (inkl. Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey).
Mit der Einführung von SEPA wurden die unterschiedlichen nationalen Zahlungsverfahren durch zwei einheitliche Standards ersetzt: IBAN und BIC.
Sie dient zur eindeutigen Identifizierung eines Bankkontos und ist für Überweisungen und Lastschriften innerhalb des gesamten SEPA-Raums zwingend erforderlich. Sie besteht aus 22 Zeichen und ist wie folgt aufgebaut:
Die IBAN finden Sie auf Ihrer Bankkarte, auf dem Kontoauszug oder in Ihrem Online-Banking.
Die BIC, oft auch als SWIFT-Code bezeichnet, dient zur weltweiten Identifikation des Kreditinstituts. Seit 2016 ist die BIC bei Überweisungen und Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht mehr zwingend notwendig, in der Regel genügt schon die Angabe der IBAN. Bei Zahlungen in Länder außerhalb des EWR bleibt die Angabe der BIC jedoch weiterhin erforderlich.
Eine SEPA-Überweisung lässt sich am einfachsten per Online-Banking oder am Bankautomaten tätigen, alternativ auch klassisch als Papierformular direkt bei der Bank. Voraussetzung ist, dass der Betrag in Euro angewiesen wird. Für Zahlungen in andere europäische Währungen ist weiterhin eine Auslandsüberweisung erforderlich. Sie benötigen die IBAN der Empfänger*innen und, je nach Empfängerland, auch den BIC.
Nach Aufgabe der Überweisung wird aus den eingegebenen Daten ein Datensatz erstellt und an das Rechenzentrum der jeweiligen Bank übermittelt. Die Bearbeitung erfolgt maschinell: Sofern das Girokonto der Auftraggeber*innen ausreichend gedeckt ist, wird es belastet und der Überweisungsauftrag ausgeführt. Anschließend werden die Überweisungen zum Verrechnen an die zuständigen Zahlungsdienstleister weitergeleitet, die am Folgetag die Gutschrift auf dem Konto der Empfänger*innen veranlassen.
SEPA-Überweisungen sind in der Eurozone in der Regel kostenlos, da die gleichen Konditionen wie bei Inlandsüberweisungen gelten. Seit Oktober 2025 müssen Banken zudem Echtzeitüberweisungen zum selben Preis wie Standardüberweisungen anbieten. Bei Zahlungen in oder aus Ländern mit einer anderen Währung als dem Euro (z. B. Schweiz) können jedoch Gebühren für den Devisenwechsel anfallen.
Standard-Onlineüberweisungen dauern höchstens einen Bankarbeitstag, beleghafte Überweisungen in Papierform höchstens zwei. Echtzeitüberweisungen werden rund um die Uhr innerhalb von Sekunden ausgeführt – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Das voreingestellte Limit bei SEPA-Überweisungen via Online-Banking liegt häufig bei 5.000 Euro pro Auftrag, lässt sich aber individuell anpassen. Überweisungen über 12.500 Euro ins oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden.
Das Lastschriftverfahren, auch Bankeinzug genannt, ist eine der beliebtesten Zahlungsmethode im geschäftlichen Zahlungsverkehr. Dabei erteilen Kund*innen einem Unternehmen die Erlaubnis, fällige Beträge direkt von ihrem Konto einzuziehen. Diese Zustimmung wird als Lastschriftmandat bezeichnet und kann schriftlich oder elektronisch erteilt werden.
Für Kund*innen ist das Lastschriftverfahren eine bequeme und einfache Möglichkeit, sowohl regelmäßige als auch einmalige Zahlungen zu begleichen. Sobald das Lastschriftmandat erteilt ist, können Zahlungen am Fälligkeitsdatum automatisch vom Konto abgebucht werden, ohne dass sie manuell überwiesen werden müssen.
Auch für Unternehmen ist das Verfahren attraktiv: Es ermöglicht, Zahlungen bei Fälligkeit direkt von den Konten der Kund*innen ohne manuellen Aufwand einzuziehen. Da es sich um eine Bank-zu-Bank-Transaktion handelt, fallen im Gegensatz zu Kartenzahlungen keine Drittanbietergebühren an.
In der Eurozone wird das Lastschriftverfahren über SEPA abgewickelt, was Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder per SEPA-Lastschriftmandat noch einfacher macht.
Das Lastschriftverfahren bringt, wie jede Zahlungsmethode, Vor- und Nachteile mit sich.
Die SEPA-Basislastschrift ist für Zahlungen von Privatkund*innen an Unternehmen (B2C) gedacht und bietet ein 8-wöchiges Rückgaberecht nach Kontobelastung, ohne Angaben von Gründen.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) vorgesehen. Sie bietet keine Rückbuchungsmöglichkeit und erfordert eine Vorab-Autorisierung des Kontos bei der Bank.
Der zentrale Unterschied: Die Firmenlastschrift bietet Zahlungsempfänger*innen eine höhere Sicherheit, da einmal ausgeführte Lastschriften nicht zurückgegeben werden können.
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss neben der Einwilligung der/des Zahlenden folgende Angaben enthalten:
Bei SEPA-Basislastschriften beträgt die reguläre Widerspruchsfrist acht Wochen ab Kontobelastung, ohne dass eine Angabe von Gründen nötig ist. Für Lastschriften ohne Mandat (ohne Zustimmung des Zahlers) gilt eine Frist von 13 Monaten. Der Widerspruch erfolgt einfach via Online-Banking, per Telefon oder in der Filiale.
Bei SEPA-Firmenlastschriften gilt grundsätzlich keine Widerspruchsmöglichkeit, da der Zahlungsdienstleister der/des Zahlenden (Zahlstelle) verpflichtet ist, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung zu prüfen.
Eine Rücklastschrift entsteht, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich ausgeführt werden kann. Der häufigste Grund ist eine unzureichende Kontodeckung. Weitere Ursachen können fehlerhafte oder veraltete Kontodaten sein. Unabhängig vom Grund bedeutet eine Rücklastschrift für Unternehmen zusätzlichen Aufwand und häufig auch Kosten.
So gehen Sie am besten vor:
Rücklastschriften, verspätete Zahlungen und lange Zahlungsziele gehören für viele Unternehmen zum Alltag – und können schnell zu Liquiditätsengpässen führen, selbst wenn die Auftragslage gut ist. Gerade kleine und mittlere Unternehmen spüren die Auswirkungen verzögerter Zahlungseingänge oft unmittelbar: Laufende Kosten wie Gehälter, Miete oder Wareneinkauf lassen sich nicht aufschieben.
Statt auf den Zahlungseingang Ihrer Kund*innen zu warten, können Sie mit einer Rechnungsfinanzierung von iwoca offene Rechnungen ganz einfach begleichen und so Ihren Cashflowwebweb unabhängig von der Zahlungsmoral Ihrer Kund*innen sichern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie SEPA-Überweisungen und Lastschriften funktionieren, was bei der Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats zu beachten ist und wie Sie als Unternehmen mit Rücklastschriften umgehen.